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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN  


I. - ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH :
Unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen und Einkäufe erfolgen ausschlie¿lich aufgrund dieser Liefer-und Verkaufsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn der Kunde von EURESCO die Bestellung angenommen hat.

II. - BESTELLUNG :
Jede Bestellung muss schriftlich oder per Mail oder per Fax an EURESCO bestätigt werden. Bei Bestellung ist eine Anzahlung von 33% des Kaufpreises zu erbringen. Nach Empfang der Bestellung und der Anzahlung, wird EURESCO eine Auftragsbestätigung per Post, Fax oder Email schicken. Nachträgliche Vertragsveränderungen, Ergänzungen, Streichungen oder Anpassungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

III - LIEFERUNG :
Die Lieferung ist erfüllt, oder bei Abgabe der Waren direkt an den Käufer, oder bei Abgabe der Waren an einen Transportunternehmen.
Die Lieferfristen sind stets freibleibend. Der Verkäufer ist nicht berechtigt irgendwelche Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen zu stellen. Unsere Lieferpflicht setzt die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus.

IV. - ERHALT DER WAREN :
Im Schadensfalle von gelieferten Waren, obliegt es dem Empfänger, jede Klage gegen das Transportunternehmen auszuüben (Artikel 105 und 106 Code de Commerce). Die Waren reisen immer auf Gefahr des Empfängers. Der Empfänger soll den folgenden wichtigsten Verpflichtungen folgen:
- Die Transportdokumente vorstellen lassen und Name des Empfängers überprüfen
- Die Anzahl der Paketen vor dem Chauffeur überprüfen
- Die gelieferte Produkte unmittelbar untersuchen
- Die Lieferung akzeptieren wenn die Waren dem Verkaufsvertrag entsprechen (obwohl Mängel festzustellen sind) und die Transportbescheinigung oder der Lieferschein unterschreiben
- Die Vorbehalte unverzüglich auf Transportbescheinigung notieren (Datum und Unterschrift sind erforderlich)
- Die Vorbehalte spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Eingang, schriftlich per Einschreibebrief oder UPS Versand an das Transportunternehmen sowie an EURESCO, bestätigen
Die Rücksendung soll ausdrücklich schriftlich zwischen EURESCO und der Käufer vereinbart werden.

V. - WARENZURÜCKNAHME :
Zurücknahme der Ware ist ohne vorherige Absprache mit EURESCO unstatthaft. Rücksendung ohne EURESCO Einverständnis wird geweigert.
Die Gefahr und die Kosten der Rücksendung gehen auf den Kunden über.
Rücksendung nach einer Frist von sieben Werktagen nach Lieferung wird nicht angenommen.
Der Kunde soll diese Ware mit einem Rückkehrschein und im Originalzustand und Originalverpackung schicken. Nach Prüfung dieses Verfahrens und Annahme der Rücksendung, wird EURESCO eine Gutschrift ausstellen. Bei Nichterfüllung der Bedingungen wird der Käufer seine Anzahlung verlieren.

VI. - PREISE UND ZAHLUNG :
- Preise : Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller nichts anders ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, einschlie¿lich Verpackungskosten jedoch zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt (mindestens 45 ¿uros).
- Zahlungsbedingungen :
Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anders schriftlich vereinbart ist, ist stets ein Drittel (33%) des Kaufpreises bei Bestellung, der Rest (67%) spätestens bei Lieferung zu bezahlen. Die Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. EURESCO ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so hat EURESCO das Recht, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Bei Überschreitung des Zahlungstermins ist EURESCO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 15 % (fünfzehn Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz der europaïschen Zentralbank zu verrechnen. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer sind wir berechtigt acht Tagen nach einer wirkungslosen Mahnung des Vertrags eine Auflösung des Vertrags zu fordern.

VII. - PREISE VON MÖBELMUSTER :
Für jede Einrichtungsstudie, vorbehaltlich minimale Mengen je Einheit, wird eine Möbelmuster, mit 30% Rabatt berechnet, zuzüglich Versandkosten. Jede Farbenpalette wird 50 ¿ berechnet. Sobald die Farbenpalette an uns zurückzugegeben wird, kann diese Summe oder zurückgezahlt werden, oder als Gutschrift betrachtet werden.

VIII. - EIGENTUMSVORBEHALT :
EURESCO behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Ware nicht zu be- und verarbeiten oder umbilden.

IX. - GEWÄHRLEISTUNG :
Die Waren sind von der gesetzlich vorgeschriebenen Mängelhaftung geschützt (Artikel 1641 und folgende Code Civil).
Gemä¿ dieser Artikel ist der Verkäufer für die versteckten Mängel der verkauften Produkte verantwortlich.

X - MITTEILUNG :
Sofern nichts anderes von Kunden ausdrücklich entschieden wird, ist die Firma EURESCO stillschweigend erlaubt, Fotos von ihren Einrichtungen zu verwenden. Infolgedessen kann die Firma EURESCO, ohne Vorfrage, die Aufstellungsorte mit ansprechenden Fotos in ihren Katalogen (insbesondere in ihrem Website Kataloge) nennen.
Diese Genehmigung gilt auch für jede Mitteilung in der spezialisierten Presse.

X. - ANZUWENDES RECHT/ GERICHTSSTAND : Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem französischen Recht . Für allfällige Streitigkeiten ist die ausschlie¿liche örtliche Zuständigkeit des Gerichtes in SAVERNE, FRANKREICH, vereinbart.


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